§1.1
Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Scorpmedia GbR an den Auftraggeber basieren ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen.
§1.2
Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
§1.3
Abweichungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich durch die Scorpmedia GbR genehmigt wurden.
Die Scorpmedia GbR ist aller ihr gegenüber vermittelten Informationen des Kunden zur Geheimhaltung verpflichtet.
§3.1
Alle durch die Scorpmedia GbR erbrachten Leistungen, Skizzen und Entwürfe unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).
§3.2
Verstößt der Auftraggeber gegen Urheberrechte der Scorpmedia GbR, verwirkt er dieser gegenüber eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe der für diesen Auftrag vereinbarten Vergütung.
Die Eigentumsrechte an erbrachten Leistungen, Skizzen und Entwürfen werden nicht auf den Kunden der Scorpmedia GbR übertragen. Stattdessen erhält dieser lediglich die Nutzungsrechte.
§5.1
Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte nach erbrachter Leistung und vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
§5.2
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist grundsätzlich unzulässig. Es sei denn, es wurde dem Auftraggeber eine ausdrückliche Genehmigung dafür erteilt.
Der Scorpmedia GbR ist es gestattet, sich als Urheber auf erstellten Projekten, ohne
ausdrückliche Genehmigung des Kunden, auszuweisen. Das ist grundsätzlich für Print- und
Webmedien vorgesehen.
§7.1
Zeitlich begrenzte Verträge können, ohne Angabe von Gründen, bis 14 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
§7.2
Wird der Vertrag nicht gekündigt, wird er automatisch mit einer Kündigungsfrist von einem Monat verlängert.
Von der Scorpmedia GbR ausgestellte Angebote sind ab Angebotserstellung 14 Tage gültig. Danach verfällt der Anspruch auf die darin enthaltenen Preise.
Bei Projekten, die es erfordern im Vorfeld Ausgaben zu tätigen, ist es der Scorpmedia GbR gestattet, beim Auftraggeber eine angebrachte Vorabvergütung zu verlangen. Die Höhe dieser Vorabvergütung errechnet sich aus den individuellen Kosten, die bei dem jeweiligen Projekt anfallen.
Die Scorpmedia GbR bewahrt die Projektunterlagen nach Beendigung des Auftrages, oder Auslauf eines zeitlich begrenzten Vertrages für drei Monate kostenfrei auf. Nach dieser Frist ist die Scorpmedia GbR dazu befähigt, betreffliche Dokumente ohne Mitteilung an den Auftraggeber zu vernichten.
§11.1
Daten, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Projektes für den Auftraggeber stehen, werden für diesen Zweck gespeichert.
§11.2
Dabei wird auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bezug genommen.
§11.3
Zur Speicherung von Projektdateien werden zum Teil Dienste der Google Inc. beansprucht. Somit gelten zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die AGB und die Datenschutzrichtlinien der Google Inc. Diese können unter https://policies.google.com/privacy?hl=de eingesehen werden.
§12.1
Die Scorpmedia GbR ist nicht für vom Auftraggeber vermittelte Inhalte verantwortlich.
§12.2
Ist die Scorpmedia GbR zur Erfüllung von Verträgen auf vom Auftraggeber empfohlene Dritte angewiesen, so wird für diese die Haftung nicht übernommen.
§12.3
Hat der Auftraggeber eine Zustimmung der betroffenen Projektmaterialien abgegeben, so übernimmt er die volle Verantwortung.
§13.1
Der Vertragsschluss zwischen der Scorpmedia GbR und dem Auftraggeber kann schriftlich oder fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) erfolgen.
§13.2
Fernmündlich kommen Verträge zwischen der Scorpmedia GbR und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
§13.3
Sofern kein Nachbetreuungspaket vereinbart wurde, das Projekt abgeschlossen ist und dennoch weitere technische Änderungswünsche aufkommen, berechnet sich die Scorpmedia GbR einen Stundensatz von 100,00€ netto für weitere Aufwendungen.
§14.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Materialien und Ressourcen für das vereinbarte Projekt rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich festgehalten wurden. Die bereitgestellten Materialien sollten den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
§14.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt von Zwischenabnahmen oder Anfragen seitens der Scorpmedia GbR schriftlich zu antworten und eventuelle Anmerkungen oder Änderungswünsche mitzuteilen.
§14.3
Sollte der Kunde innerhalb dieser Frist keine schriftliche Antwort geben, wird dies als Zustimmung zu den vorgelegten Zwischenergebnissen oder Anfragen angesehen.
§15.1
Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Scorpmedia GbR und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist soweit möglich Hannover.
§15.2
Wenn der Auftraggeber in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Scorpmedia GbR – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Scorpmedia GbR die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Scorpmedia GbR begründet ist, hat der Auftraggeber der Scorpmedia GbR darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Vorauszahlung ausgeschlossen wird. Weiters ist die Scorpmedia GbR bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Scorpmedia GbR, schad- und klaglos zu stellen.
§15.3
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.